Beteiligung Einer Gmbh An Einer Personengesellschaft Körperschaftsteuer

Hey! Na, schon wieder am Steuer-Dschungel verzweifeln? Keine Sorge, ich helf dir raus. Stell dir vor, wir sitzen gemütlich beim Kaffee und quatschen über...ja, richtig geraten: Beteiligung einer GmbH an einer Personengesellschaft und was das mit der Körperschaftsteuer zu tun hat. Klingt erstmal trocken, ich weiß, aber hey, wir kriegen das hin!
Also, die GmbH, unsere Kapitalgesellschaft, turtelt mit einer Personengesellschaft, sagen wir mal einer OHG oder KG. Liebe liegt in der Luft (oder eben Kapital). Was passiert steuerlich?
Zunächst mal: Warum tut eine GmbH sowas überhaupt? Vielleicht will sie expandieren, neue Märkte erschließen, oder einfach nur ein bisschen Risiko streuen. Wer weiß? Hauptsache, es klingelt in der Kasse, oder?
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Körperschaftsteuer – Der Name ist Programm (fast)
Jetzt kommt das Stichwort: Körperschaftsteuer! Die betrifft erstmal nur die GmbH selbst, denn die ist ja eine "Körperschaft". Die Personengesellschaft zahlt nämlich keine Körperschaftsteuer, sondern ihre Gesellschafter versteuern ihre Gewinne individuell mit der Einkommensteuer. Merke: Unterschied zwischen Körperschaftsteuer und Einkommensteuer ist wie Tag und Nacht, Äpfel und Birnen, Pizza und Pasta...du verstehst, oder?
Die GmbH bekommt also einen Anteil am Gewinn der Personengesellschaft. Und was passiert mit diesem Gewinnanteil? Tja, der wird ganz normal bei der GmbH versteuert, und zwar mit der Körperschaftsteuer. (Überraschung!). Derzeit liegt der Satz bei 15% – plus Solidaritätszuschlag, den wir jetzt mal nicht vergessen wollen. Der Staat will ja auch was abhaben, nicht wahr?

Aber Achtung! Es gibt da noch das berühmt-berüchtigte Schachtelprivileg. Klingt fancy, ist aber im Grunde ganz simpel. Wenn die GmbH mindestens 10% an der Personengesellschaft hält (und das für mindestens 12 Monate), dann sind die Dividenden, also Gewinnausschüttungen, fast steuerfrei. Fast! Denn ein kleiner Teil (5%) wird dann doch noch mit Körperschaftsteuer belegt. Warum? Weil der Staat ja nicht ganz leer ausgehen will, habe ich ja gesagt.
Das Schachtelprivileg ist also ziemlich cool, weil es verhindert, dass Gewinne doppelt versteuert werden. Stell dir vor: Du versteuerst den Gewinn einmal in der Personengesellschaft (indirekt, über die Gesellschafter) und dann nochmal in der GmbH. Das wäre ja doppelt gemoppelt, oder?

Was passiert, wenn die GmbH Verluste aus der Personengesellschaft bekommt? Gute Frage! Im Prinzip können diese Verluste mit anderen Gewinnen der GmbH verrechnet werden. Das ist doch mal was Positives, oder? Jeder macht mal Verluste, wichtig ist, dass man sie irgendwie ausgleichen kann.
Und was ist mit Gewerbesteuer?
Ganz kurz noch zur Gewerbesteuer. Die zahlt die Personengesellschaft selbst. Die GmbH muss dann auch Gewerbesteuer auf ihren Gewinnanteil aus der Personengesellschaft zahlen. Aber keine Panik! Die gezahlte Gewerbesteuer der Personengesellschaft kann unter Umständen bei der Einkommensteuer der Gesellschafter (also auch bei der GmbH als Gesellschafter) angerechnet werden. Klingt kompliziert? Ist es manchmal auch! Aber dafür gibt’s ja Steuerberater, oder?

Also, fassen wir zusammen: Die Beteiligung einer GmbH an einer Personengesellschaft ist steuerlich gesehen ein bisschen tricky, aber mit den richtigen Kniffen (wie dem Schachtelprivileg) kann man einiges optimieren. Und wenn du gar nicht mehr durchblickst? Dann ab zum Steuerberater! Der kennt sich aus und kann dir helfen, den Steuer-Dschungel zu durchqueren. Und jetzt, lass uns noch einen Kaffee trinken und über was Schöneres reden! Vielleicht Urlaub? ;-)
Merke dir:Professionelle Steuerberatung ist immer eine gute Idee!
