Bekommt Man In Der Ausbildung Kindergeld

Hey! Lass uns mal ganz locker über Kindergeld während der Ausbildung quatschen. Ist ja schließlich 'ne wichtige Frage, wenn man so langsam auf eigenen Beinen stehen will, oder? Man will ja schließlich auch mal 'nen Döner mehr essen können, ohne gleich den Kontostand zu checken, verstehste? ;)
Also, die kurze Antwort: Ja, in der Regel bekommt man Kindergeld während der Ausbildung! Aber (und jetzt kommt's, wie immer gibt's ein Aber...) es gibt ein paar Dinge, die du wissen musst.
Die Basics: Wer kriegt's und wie lange?
Kindergeld ist grundsätzlich für Kinder bis zum 18. Geburtstag gedacht. Logisch, oder? Aber hey, das ist ja noch nicht alles! Wenn du in Ausbildung bist, oder studierst, oder (und jetzt wird's interessant) arbeitslos und auf Ausbildungsplatzsuche, dann kann das Kindergeld bis zum 25. Geburtstag fließen. Krass, oder?
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Und wer kriegt das Geld? Na, normalerweise die Eltern. Aber keine Panik, die meisten Eltern sind ja ganz lieb und geben's weiter, oder? 😉 Es gibt aber auch Ausnahmen, wenn du z.B. nicht mehr zu Hause wohnst und deine Eltern das Geld nicht weitergeben. Dann kannst du unter Umständen selbst einen Antrag stellen! Wichtig: Informiere dich da genau, ist 'n bisschen tricky.
Was muss man beachten?
Jetzt kommt der Knackpunkt: Dein Job! Also, der Job neben der Ausbildung. Du darfst nämlich nicht zu viel verdienen. Klingt logisch, oder? Der Staat will ja schließlich nicht jemanden unterstützen, der eh schon im Geld schwimmt (obwohl, wer würde sich beschweren? Haha!).

Früher gab's da eine Einkommensgrenze. Aber die ist weggefallen! Juhu! Das bedeutet aber nicht, dass du jetzt unbegrenzt verdienen kannst! Du musst nämlich immer noch in Ausbildung oder Studium sein, um Kindergeld zu bekommen. Also, kein Chillen auf der faulen Haut und Kohle kassieren. So einfach ist es dann doch nicht. 😉
Außerdem musst du dem Finanzamt nachweisen, dass du wirklich in Ausbildung bist. Also fleißig deine Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder deinen Ausbildungsvertrag aufheben! Sonst gibt's Gemecker und kein Kindergeld. Und das wollen wir ja nicht, oder?

Wenn's kompliziert wird...
So, jetzt wird's 'n bisschen haariger. Was ist, wenn du die Ausbildung abbrichst? Oder ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) machst? Oder 'ne Auszeit nimmst, um dich zu orientieren? Tja, dann wird's kompliziert. Am besten ist es, du informierst dich direkt beim Familienkasse. Die können dir ganz genau sagen, wie es in deinem Fall aussieht. Weil, hey, jede Situation ist anders, oder?
Und was ist mit 'ner zweiten Ausbildung? Oder einem Masterstudium nach dem Bachelor? Grundsätzlich ja! Solange du unter 25 bist und die anderen Voraussetzungen erfüllst. Aber Achtung: Es gibt auch da wieder Ausnahmen! Also, informier dich lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. 😉

Kurz gesagt:
Kindergeld in der Ausbildung? Ja, grundsätzlich schon! Aber denk dran: Du musst unter 25 sein, in Ausbildung oder Studium sein und darfst nicht den ganzen Tag Däumchen drehen (also offiziell zumindest nicht ;)). Und wenn du dir unsicher bist: Frag bei der Familienkasse nach! Die sind zwar manchmal etwas bürokratisch, aber helfen können sie auf jeden Fall.
So, jetzt weißt du Bescheid! Viel Erfolg bei deiner Ausbildung und beim Kindergeld-Antrag! Und denk dran: Immer schön die Quittungen aufheben! Man weiß ja nie... 😉
