Befristeter Arbeitsvertrag Kündigungsfrist 2 Wochen

Okay, Leute, mal ehrlich. Wer von euch hat schon mal einen befristeten Arbeitsvertrag unterzeichnet, nur um sich zu fragen: "Was passiert, wenn ich hier schneller raus will als ein Eichhörnchen mit Koffeinschock?" Ja, genau darum geht’s heute: Befristeter Arbeitsvertrag und diese ominöse 2-Wochen-Kündigungsfrist.
Stellt euch vor, ihr habt diesen tollen Job ergattert. Drei Monate lang Social-Media-Guru für eine Firma, die handgestrickte Socken für Katzen verkauft. Klingt doch erstmal super, oder? Nur, dass ihr nach zwei Wochen merkt: Katzenhasser sind nicht so die ideale Zielgruppe und das Strickzeug kratzt! Was nun?
Der befristete Vertrag: Eine Achterbahnfahrt der Emotionen
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist wie eine Beziehung mit Ablaufdatum. Am Anfang seid ihr total verliebt in das Potenzial, dann kommen die ersten Macken und am Ende… nun ja, am Ende ist das Datum erreicht und entweder ihr seid froh, dass es vorbei ist, oder ihr wollt doch verlängern. Aber wir schweifen ab!
Must Read
Das Ding ist, ein befristeter Vertrag ist – Achtung, juristische Fachsprache incoming – eigentlich unkündbar. Ja, richtig gehört! Stell dir vor, du bist wie in einem goldenen Käfig gefangen, nur dass der Käfig aus Büromaterial und Meeting-Protokollen besteht.
Aber keine Panik! Es gibt Hoffnung am Horizont, heller als die Leuchtreklame eines Döner-Imbisses um 3 Uhr morgens.

Die Kündigungsklausel: Der Joker im Ärmel
Hier kommt das magische Wörtchen: Kündigungsklausel. Diese Klausel ist wie ein geheimer Tunnel unter dem Arbeitsplatz, der euch in die Freiheit führt. Sie besagt, dass ihr trotz Befristung kündigen dürft, und oft – aber eben nicht immer! – steht da auch drin, welche Kündigungsfrist gilt. Und jetzt kommt's: Manchmal sind es eben diese zwei Wochen.
Aber Achtung, Falle! Die Klausel muss explizit im Vertrag stehen. Wenn da nix von Kündigung steht, habt ihr ein Problem. Dann müsst ihr entweder a) den Chef so lange nerven, bis er euch rausschmeißt (keine gute Idee!), b) euch mit dem Katzen-Socken-Business arrangieren (auch keine gute Idee!), oder c) einen Aufhebungsvertrag aushandeln (die beste Idee!).
Merke: Ein Aufhebungsvertrag ist wie ein Friedensvertrag. Beide Parteien einigen sich darauf, die Waffen niederzulegen und getrennte Wege zu gehen. Das kann gut laufen, muss aber nicht. Also, seid nett zum Chef, auch wenn er jeden Morgen mit einem Katzenpullover rumläuft.

Zwei Wochen? Was das bedeutet
Okay, nehmen wir an, ihr habt diese sagenhafte Kündigungsklausel mit den zwei Wochen. Was bedeutet das konkret? Nun, es bedeutet, dass ihr dem Chef mitteilen müsst, dass ihr das sinkende Schiff verlasst, und zwar zwei Wochen bevor ihr wirklich weg seid. Und zwar schriftlich. Am besten per Einschreiben, damit ihr einen Beweis habt. Sonst sagt der Chef am Ende noch, er hätte nie was bekommen. Kennen wir doch alle!
Die zwei Wochen fangen am Tag nach dem Eingang eures Kündigungsschreibens an zu laufen. Nicht am Tag, an dem ihr das Ding in den Briefkasten werft, sondern am Tag, an dem der Chef es in der Hand hält. Also, plant das sorgfältig!

Wichtig: Während dieser zwei Wochen müsst ihr noch arbeiten. Ja, auch wenn ihr innerlich schon am Strand liegt und Cocktails schlürft. Professionell bleiben, Leute! Und vielleicht noch ein paar extra Katzen-Socken stricken, wer weiß, wofür es gut ist.
Der Blick in die Kristallkugel: Was tun, wenn...?
Was, wenn der Chef sich weigert, die Kündigung anzunehmen? Dann habt ihr trotzdem gekündigt. Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung. Der Chef muss nicht "Ja" sagen. Wichtig ist nur, dass er sie bekommen hat. Beweis aufheben!
Was, wenn ihr krank werdet? Das ändert an der Kündigungsfrist nichts. Zwei Wochen sind zwei Wochen, egal ob ihr mit Fieber im Bett liegt oder topfit seid.

Was, wenn ihr einen besseren Job findet, der früher anfängt? Tja, Pech gehabt (außer, ihr findet einen noch besseren Job und nehmt die Vertragsstrafe in Kauf. Aber das ist ein anderes Thema!). Ihr müsst die zwei Wochen absitzen oder mit dem Chef verhandeln.
Fazit: Augen auf beim Vertragskauf!
Merkt euch: Lesen, lesen, lesen! Bevor ihr einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreibt, lest ihn sorgfältig durch. Findet die Kündigungsklausel. Wenn keine da ist, fragt nach! Und wenn ihr euch unsicher seid, holt euch Rat von einem Anwalt oder einer anderen kompetenten Person. Sonst sitzt ihr am Ende wirklich drei Monate lang in der Katzen-Socken-Hölle fest.
Und jetzt entschuldigt mich, ich muss meine Katze zum Stricken überreden. Sie ist leider noch nicht so begeistert wie ich.
