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Ab Wann Ist Man Geschäftsfähig


Ab Wann Ist Man Geschäftsfähig

Kennt ihr das? Man ist 16, sieht aus wie 20, und will sich unbedingt dieses sündhaft teure Keyboard kaufen, von dem man Nächte lang geträumt hat. Ich erinnere mich noch gut: Ich stand im Musikladen, das Ding vor mir, die Finger schon zuckend auf den Tasten. Nur... die Verkäuferin warf mir diesen Blick zu. Ihr wisst schon, diesen "Du-bist-doch-eigentlich-noch-viel-zu-jung-um-so-viel-Geld-auszugeben"-Blick. "Hast du das denn auch wirklich selbst verdient?", fragte sie dann auch noch. Autsch. Das hat gesessen. Aber es hat mich auch zum Nachdenken gebracht: Ab wann darf man eigentlich so richtig, richtig mit seinem eigenen Geld machen, was man will? Also, rein rechtlich gesehen?

Tja, diese Frage führt uns direkt zum Thema Geschäftsfähigkeit. Ein sperriges Wort, ich weiß. Klingt nach Paragraphen und Anwaltskauderwelsch. Aber keine Angst, wir machen das hier etwas lockerer. 😉

Was bedeutet Geschäftsfähigkeit überhaupt?

Ganz einfach gesagt: Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass du rechtlich in der Lage bist, Verträge abzuschließen und Rechtsgeschäfte zu tätigen. Du kannst also etwas kaufen, verkaufen, mieten, vermieten, und so weiter. Du bist quasi ein vollwertiger Teilnehmer am Wirtschaftsleben. Stell dir vor, du schließt einen Pakt mit dem Finanz-Universum ab! (Okay, vielleicht nicht ganz so dramatisch, aber ihr versteht, was ich meine).

Aber wann genau bist du denn nun ein solcher Paktierer? Das ist der springende Punkt!

Die magische Grenze: 18 Jahre

Die Antwort ist relativ simpel: Voll geschäftsfähig ist man in Deutschland ab dem 18. Geburtstag. Zack, da haben wir's. Mit 18 bist du erwachsen und darfst offiziell alles machen, was das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) so hergibt. Keine Mama und kein Papa mehr, die nicken müssen, wenn du dir ein Auto kaufst (obwohl deren Meinung trotzdem wichtig sein könnte! 😇).

Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit

Vorher sieht die Sache etwas komplizierter aus. Es gibt nämlich verschiedene Stufen der Geschäftsfähigkeit:

  • Geschäftsunfähigkeit (bis 7 Jahre): Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Sie können keine wirksamen Verträge abschließen. Selbst wenn der kleine Max mit seinen 5 Jahren dem Nachbarn sein Bobby-Car verkauft, ist das rechtlich nicht bindend. Die Eltern müssen zustimmen.
  • Beschränkte Geschäftsfähigkeit (7 bis 17 Jahre): Hier wird's interessant! Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, sie können zwar Rechtsgeschäfte tätigen, aber nur, wenn ihre Eltern zustimmen. Es sei denn...

Die berühmt-berüchtigte "Taschengeldparagraf"

...es sei denn, der Kauf wird mit dem Taschengeld bezahlt. Der sogenannte Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) erlaubt es Minderjährigen, Geschäfte mit ihrem Taschengeld zu tätigen, ohne dass die Eltern zustimmen müssen. Klingt gut, oder? Aber Achtung: Es muss wirklich Taschengeld sein, das den Jugendlichen zur freien Verfügung überlassen wurde. Und die Sache darf natürlich nicht ausarten. Ein neues Auto vom Taschengeld? Eher nicht. 😉

Geschäftsfähigkeit in Deutschland | Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)
Geschäftsfähigkeit in Deutschland | Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)

Die Eltern können ein Geschäft trotzdem noch rückgängig machen, wenn sie es für unvernünftig halten. Sie können also im Zweifelsfall sagen: "Nein, mein Sohn/meine Tochter, das war keine gute Idee. Wir bringen das Keyboard zurück!"

Was passiert, wenn man "zu jung" einen Vertrag abschließt?

Wenn ein Minderjähriger ohne Zustimmung der Eltern einen Vertrag abschließt, der nicht vom Taschengeldparagrafen gedeckt ist, ist dieser Vertrag schwebend unwirksam. Das bedeutet, er ist erstmal weder gültig noch ungültig. Er wird erst dann wirksam, wenn die Eltern ihn genehmigen. Lehnen sie die Genehmigung ab, ist der Vertrag ungültig.

Geschäftsfähigkeit • Was versteht man unter Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit • Was versteht man unter Geschäftsfähigkeit

Stellt euch vor, ihr kauft als 16-Jähriger ein teures Moped auf Raten. Ohne Einverständnis eurer Eltern. Der Verkäufer kann zwar darauf bestehen, dass ihr den Kaufpreis bezahlt, aber er trägt das Risiko, dass eure Eltern den Vertrag ablehnen. Kein schönes Gefühl für ihn, oder? (Für euch aber auch nicht, wenn ihr euch das Moped so sehr gewünscht habt!)

Ausnahmen bestätigen die Regel

Es gibt natürlich auch Ausnahmen von der Regel. Zum Beispiel können Minderjährige, die ein eigenes Gewerbe betreiben oder einen Arbeitsvertrag haben, unter Umständen auch ohne elterliche Zustimmung bestimmte Rechtsgeschäfte tätigen, die mit ihrem Job oder Gewerbe zusammenhängen. Aber das ist dann schon wieder ein Thema für sich und für einen anderen Artikel. 😉

Merke dir also: Mit 18 bist du voll geschäftsfähig und kannst tun und lassen, was du willst (zumindest finanziell gesehen). Bis dahin gilt: Frag Mama und Papa (oder zumindest Google), bevor du große Entscheidungen triffst! Und denk dran: Geld ist nicht alles, aber es hilft. Vor allem, wenn man weiß, wie man es richtig einsetzt. 😉

Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff. BGB | Lecturio Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähigkeit - Überblick - Jura online lernen

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